Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,6360
BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58 (https://dejure.org/1958,6360)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1958 - 1 StR 455/58 (https://dejure.org/1958,6360)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1958 - 1 StR 455/58 (https://dejure.org/1958,6360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,6360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    Es bedarf daher keines Eingehens auf die Frage, wieweit an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann, nachdem anerkannt ist, daß auch der gutgläubige Erwerber von Eigentum im Sinne des § 263 StGB geschädigt sein kann, weil er dem Herausgabeverlangen des früheren Eigentümers ausgesetzt ist und Gefahr lauft, in einem gegen ihn angestrengten Rechtsstreit zu unterliegen, unter Umständen sogar auch der strafbaren Hehlerei beschuldigt zu werden (vgl. u.a. BGHSt 1, 92, 93 f; 3, 370, 372; 9, 90, 91; ferner 3 StR 608/52 vom 11. Juni 1953 und 4 StR 455/53 vom 19. November 1953).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 70/56
    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    Es bedarf daher keines Eingehens auf die Frage, wieweit an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann, nachdem anerkannt ist, daß auch der gutgläubige Erwerber von Eigentum im Sinne des § 263 StGB geschädigt sein kann, weil er dem Herausgabeverlangen des früheren Eigentümers ausgesetzt ist und Gefahr lauft, in einem gegen ihn angestrengten Rechtsstreit zu unterliegen, unter Umständen sogar auch der strafbaren Hehlerei beschuldigt zu werden (vgl. u.a. BGHSt 1, 92, 93 f; 3, 370, 372; 9, 90, 91; ferner 3 StR 608/52 vom 11. Juni 1953 und 4 StR 455/53 vom 19. November 1953).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51

    Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    Es bedarf daher keines Eingehens auf die Frage, wieweit an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann, nachdem anerkannt ist, daß auch der gutgläubige Erwerber von Eigentum im Sinne des § 263 StGB geschädigt sein kann, weil er dem Herausgabeverlangen des früheren Eigentümers ausgesetzt ist und Gefahr lauft, in einem gegen ihn angestrengten Rechtsstreit zu unterliegen, unter Umständen sogar auch der strafbaren Hehlerei beschuldigt zu werden (vgl. u.a. BGHSt 1, 92, 93 f; 3, 370, 372; 9, 90, 91; ferner 3 StR 608/52 vom 11. Juni 1953 und 4 StR 455/53 vom 19. November 1953).
  • BGH, 11.06.1953 - 3 StR 608/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    Es bedarf daher keines Eingehens auf die Frage, wieweit an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann, nachdem anerkannt ist, daß auch der gutgläubige Erwerber von Eigentum im Sinne des § 263 StGB geschädigt sein kann, weil er dem Herausgabeverlangen des früheren Eigentümers ausgesetzt ist und Gefahr lauft, in einem gegen ihn angestrengten Rechtsstreit zu unterliegen, unter Umständen sogar auch der strafbaren Hehlerei beschuldigt zu werden (vgl. u.a. BGHSt 1, 92, 93 f; 3, 370, 372; 9, 90, 91; ferner 3 StR 608/52 vom 11. Juni 1953 und 4 StR 455/53 vom 19. November 1953).
  • BGH, 19.11.1953 - 4 StR 455/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    Es bedarf daher keines Eingehens auf die Frage, wieweit an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann, nachdem anerkannt ist, daß auch der gutgläubige Erwerber von Eigentum im Sinne des § 263 StGB geschädigt sein kann, weil er dem Herausgabeverlangen des früheren Eigentümers ausgesetzt ist und Gefahr lauft, in einem gegen ihn angestrengten Rechtsstreit zu unterliegen, unter Umständen sogar auch der strafbaren Hehlerei beschuldigt zu werden (vgl. u.a. BGHSt 1, 92, 93 f; 3, 370, 372; 9, 90, 91; ferner 3 StR 608/52 vom 11. Juni 1953 und 4 StR 455/53 vom 19. November 1953).
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    Im Urteil BGHSt 1, 262, 264 hat der erkennende Senat im Abschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts für den.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    Falls damit geltend gemacht sein soll, der Tatrichter habe seine Aufklärungspflicht verletzt (§ 244 Abs. 2 StPO), ist die Rüge, mangels einer bestimmten Beweisbehauptung und der Angabe der dem Landgericht zugänglichen Beweismittel unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 2, 168).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    Das beschwert den Angeklagten nicht; es kann daher auf sich beruhen, ob die im Urteil getroffenen Feststellungen die Annahme eines sämtliche Betrugshandlungen umfassenden Gesamtvorsatzes rechtfertigen (vgl. dazu BGHSt 1, 313, 315; BGH LM Nr. 26 zu § 73 StGB; Nr. 6 Vorb. z. § 151 StPO; BGH 1 StR 389/58 und 1 StR 396/58 je vom 28. Oktober 1958).
  • BGH, 28.10.1958 - 1 StR 389/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    Das beschwert den Angeklagten nicht; es kann daher auf sich beruhen, ob die im Urteil getroffenen Feststellungen die Annahme eines sämtliche Betrugshandlungen umfassenden Gesamtvorsatzes rechtfertigen (vgl. dazu BGHSt 1, 313, 315; BGH LM Nr. 26 zu § 73 StGB; Nr. 6 Vorb. z. § 151 StPO; BGH 1 StR 389/58 und 1 StR 396/58 je vom 28. Oktober 1958).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 217/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
    In den Urteilen 1 StR 217/52 vom 21. Oktober 1952, 4 StR 321/52 vom 15. Januar 1953, 1 StR 310/53 vom 10. September 1953 und 1 StR 266/54 vom 28. Januar 1955 hat der Bundesgerichtshof den Fall (rechtsunwirksamer) sicherungsweiser Übereignung einer noch im Vorbehaltseigentum des Lieferers stehenden Sache im gleichen Sinne entschieden.
  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 428/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1953 - 4 StR 321/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.01.1955 - 1 StR 266/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.02.1952 - 4 StR 331/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1953 - 4 StR 541/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64

    Verurteilung wegen Unterschlagung und Betruges - Vereinbarung eines

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß der Senat an der in BGHSt 1, 262, 264 unter c) vertretenen Auffassung, daß in Fällen dieser Art entweder nur Unterschlagung oder nur Betrug gegeben sein könne, nicht festgehalten hat (vgl. Urt. vom 5. Januar 1954 - 1 StR 371/53 - und vom 11. November 1958 - 1 StR 455/58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht